jugendpresseausweis

In Sachsen-Anhalt gelten für junge Medienmacher*innen gemäß dem Landespressegesetz die gleichen Pflichten und Rechten wie für ihre professionellen Kolleg*innen. So gilt auch für Inhaber*innen des Presseausweises unserer Verbände das Informationsrecht der Presse (§4 Pressegesetz des Landes Sachsen-Anhalt): „Die Behörden sind verpflichtet, den Vertretern der Presse die der Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe dienenden Auskünfte zu erteilen.“

Zur Erleichterung und als Nachweis der journalistischen Tätigkeit unserer Mitglieder*innen stellt fjp>media als Mitgliedsverband der Jugendpresse Deutschland den bundesweit gültigen Jugendpresseausweis aus.

Dieser wird vom Deutschen Journalisten-Verband und der Deutschen Journalisten-Union (in ver.di) unterstützt und anerkannt. Als Ergänzung zum Jugend-Presseausweis dient das Jugendpresse-Autoschild.

Die Vergabe des Jugendpresseausweises erfolgt nach strengen Richtlinien: Der/Die Inhaber*in muss Mitglied bei fjp>media oder einem anderen Mitgliedsverband der Jugendpresse Deutschland sein und einen halbjährlichen Nachweis der journalistischen Arbeit beim ausstellenden Verband einreichen. Er/Sie verpflichtet sich, den Ausweis entsprechend der Presseausweisordnung nur zur journalistischen Arbeit zu nutzen. Verstöße gegen diese Vorgaben führen zu Entzug des Ausweises und Ordnungsstrafen.

Für den Jugend-Presseausweis wird eine Jahresgebühr von 15 Euro erhoben, die direkt an fjp>media zu entrichten ist. Nach Vorlage zweier aktueller Nachweise für die journalistische Tätigkeit, einer Personalausweis-Kopie zur Identitätsprüfung und des korrekt ausgefüllten Formulars mit einem aktuellen Passfoto wird der Jugend-Presseausweis ausgestellt.

Den kompletten Leitfaden zum Jugend-Presseausweis inklusive der aktuellen Jugend-Presseausweis-Ordnung könnt ihr hier herunterladen.

Den Antrag für einen Jugend-Presseausweis gibt es als PDF-Datei hier: Mitgliedsantrag mit Jugendpresseausweis-Ordnung

Alle Informationen zum Nachlesen findet ihr unter www.jugend-presseausweis.de.